top of page

Wie läuft eine Pflegegeldbegutachtung ab?

  • Autorenbild: Christine Eder
    Christine Eder
  • 2. Juli
  • 2 Min. Lesezeit

Wird Pflegegeld oder eine Erhöhung beantragt, erfolgt eine Pflegegeldbegutachtung. Dabei wird festgestellt, wie viel Unterstützung und Betreuung im Alltag tatsächlich notwendig ist.

Die Begutachtung wird von speziell geschulten Pflegefachpersonen oder Ärztinnen und Ärzten durchgeführt. Im Mittelpunkt steht nicht die Diagnose, sondern vor allem der tatsächliche Unterstützungsbedarf im Alltag. Berücksichtigt werden körperliche, psychische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen und die daraus regelmäßig notwendige Hilfe.


Für die Beurteilung werden unter anderem herangezogen:

  • Gespräche mit der betroffenen Person sowie mit Pflege- oder Betreuungspersonen

  • aktuelle Arztbriefe und medizinische Unterlagen

  • Entlassungsberichte aus dem Krankenhaus

  • vorhandene Diagnosen

  • ein Pflegetagebuch, sofern eines geführt wird


Es ist empfehlenswert, dass bei der Begutachtung eine Vertrauensperson anwesend ist. Sie kann helfen, wichtige Informationen vollständig darzustellen. Auch gezieltes Nachfragen durch die Gutachterinnen und Gutachter gehört zu einer sorgfältigen und objektiven Einschätzung.

Wichtig ist, alle Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu machen. Der tatsächliche Unterstützungsbedarf sollte realistisch beschrieben werden – weder heruntergespielt noch übertrieben. Die Gutachterinnen und Gutachter entscheiden nicht über Pflegestufe oder Höhe des Pflegegeldes. Auf Grundlage des Gutachtens wird die Pflegestufe von der Oberbegutachtung der Sozialversicherungen festgelegt. Die Höhe des Pflegegeldes ist gesetzlich geregelt und wird vom Bund finanziert.


Voraussetzungen für Pflegegeld

  • ständiger Betreuungs- und Hilfsbedarf aufgrund einer Beeinträchtigung

  • voraussichtliche Dauer von mindestens sechs Monaten

  • Pflegebedarf von mehr als 65 Stunden pro Monat

  • gewöhnlicher Aufenthalt grundsätzlich in Österreich


Wie wird der Pflegeaufwand berechnet?

Die Berechnung erfolgt nach gesetzlichen Vorgaben mit fixen Zeitwerten für bestimmte Tätigkeiten. Nicht alles wird als Pflegeaufwand anerkannt: Gartenarbeit, Friseur- oder Fußpflegebesuche zählen nicht dazu. Auch Wundversorgung gilt grundsätzlich als medizinische Behandlungspflege.

Eine gute Vorbereitung hilft:

  • aktuelle Unterlagen bereitlegen

  • wenn möglich ein Pflegetagebuch führen

  • wichtige Einschränkungen im Alltag notieren

Eine sorgfältige Vorbereitung erleichtert es, den tatsächlichen Unterstützungs- und Betreuungsbedarf im Alltag nachvollziehbar darzustellen. Dadurch kann bei der Begutachtung besser eingeschätzt werden, bei welchen Tätigkeiten regelmäßig Unterstützung erforderlich ist, wie hoch der tatsächliche Pflegeaufwand ausfällt und welche Pflegestufe aufgrund der festgestellten Situation in Betracht kommt.

 

Brigitte Staffner, MSc.

Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerin

zertifizierte Pflegegeldgutachterin

Tel: 0664 / 5829657

 
 
 

Kommentare


bottom of page