top of page
  • AutorenbildChristine Eder

Der Angehörigenbonus


Seit der neuen Pflegereform 2023 haben pflegende Angehörige unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf den Angehörigenbonus. Dabei handelt es sich um einen monatlichen Zuschuss von 125€ für Personen, die einen nahen Angehörigen ab Pflegestufe 4 zu Hause pflegen.



Wer kann den Angehörigenbonus in Anspruch nehmen?


  • Personen MIT Selbstversicherung/ Weiterversicherung für die Pflege (PVA) eines behinderten Kindes oder nahen Angehörigen

  • Die einen nahen Angehörigen ab Pflegestufe 4 pflegen

  • Bei häuslicher Pflege

 

ODER

 

  • Personen OHNE Selbstversicherung/ Weiterversicherung für die Pflege (PVA) z.B: Pensionisten, Erwerbstätige

  • Die einen nahen Angehörigen ab Pflegestufe 4 pflegen

  • Bei häuslicher Pflege seit mind. 1 Jahr

  • Mit monatlichen Netto-Jahresdurchschnittseinkommen bis zu 1.500€ 

 

Wie erhält man den Angehörigenbonus?


  • automatisch: Personen, mit Selbst-/ und Weiterversicherung für die Pflege eines Angehörigen erhalten den Angehörigenbonus automatisch sobald der Anspruch auf Pflegestufe 4 vorliegt.

  • auf Antrag: Personen ohne Selbst-/ und Weiterversicherung können bei der Versicherung, die das jeweilige Pflegegeld auszahlt einen Antrag stellen. Dort erhalten Sie auch den benötigten Antrag bzw. als Download auf der jeweiligen Homepage.



 

22 Ansichten0 Kommentare

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
bottom of page