Die Patientenverfügung - Vorsorge für den Fall
- Christine Eder
- 17. Okt.
- 2 Min. Lesezeit

Eine Patientenverfügung (PV) ist eine besondere Form der Selbstbestimmung, bei der eine Person seinen Willen über medizinische Maßnahmen festlegt für den Fall, das er sich in bestimmten Situationen dazu nicht mehr äußern kann. Es erfordert eine bewusste Auseinandersetzung mit dem eigenen Leben und Sterben, persönlichen Vorstellungen und Werten. In Österreich gibt es 2 Arten von Patientenverfügungen:
„Die Beachtliche“
Dient als Richtschnur. Je genauer die Erklärung ist, desto besser können sich behandelnde Ärzte am mutmaßlichen Willen der Person orientieren!
Keine genaue Formvorschrift (Formular oder formlos)
Keine Erneuerungspflicht
muss nicht ärztlich abgesegnet oder beglaubigt sein, dennoch empfiehlt sich, ein Arztgespräch und regelmäßige Evaluation, über den aktuellen Willen
„Die Verbindliche“
genaue gesetzliche Voraussetzungen und Formvorschriften
Ärztliches Aufklärungsgespräch erforderlich mit konkreter Beschreibung der abgelehnten Maßnahmen und Umstände
Beglaubigung durch Notar oder Rechtsanwalt notwendig
Muss alle 5 Jahre erneuert werden
Voraussetzungen für eine Patientenverfügung
Die Person muss urteils- und entscheidungsfähig sein, also in der Lage, die Bedeutung der abgelehnten/ erwünschten Maßnahmen zu verstehen.
Die Niederschrift muss freiwillig (ohne Druck/ Täuschung/ Zwang) und persönlich erfolgen
Der Inhalt muss strafrechtlich zulässig sein.
Ist eine Person durch Krankheit, Unfall o.ä. nicht mehr entscheidungs-, urteils- oder äußerungsfähig, ist der mutmaßliche Wille des Menschen maßgeblich, damit das behandelnde medizinische Personal und auch Angehörige Entscheidungen besser verstehen, nachvollziehen oder treffen können.
Im medizinischen Notfall, muss ein Arzt schnell handeln und ist nicht verpflichtet nach einer PV zu suchen. Sobald eine solche zugänglich ist, kann sich dieser ein Bild machen und weiter entscheiden.
Es empfiehlt sich:
Patientenverfügung kopieren und in Krankenakte vermerken (Hausarzt, Krankenhaus)
Hinweiskarte (z.B. in Geldtasche), dass eine Patientenverfügung vorliegt und wo
Vertrauenspersonen, die wissen wo die PV ist (persönliche Dokumente)
Ist der behandelnde Arzt überzeugt, dass er sich in einem bestimmten Fall nicht an die PV halten darf, muss dies gut begründet und dokumentiert sein.




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